Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Farbwerke Herkula AG und herkula Farben GmbH – nachfolgend „Herkula“ oder „Verkäufer“ genannt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit Herkula ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Herkula in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
- Mit der Bestellung erkennt der Käufer die Geltung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen für das betreffende Geschäft an.
- Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen mit Herkula oder deren Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch Herkula.
- Für die Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie für den Abschluss und die Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer gilt ausschließlich das Recht des Staates, in dem Herkula seinen Geschäftssitz hat. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit dem Käufer geschlossenen Kaufvertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Herkula ist auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.
II. Angebote, Leistungsumfang und Vertrag
- Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Angebote und Bestellungen sind für Herkula hinsichtlich Menge, Preis, Transportkosten und Lieferzeit unverbindlich, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Für den Vertragsabschluss und den Umfang der vereinbarten Leistungen ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich. Eine automatisiert erstellte Auftragsbestätigung ohne Unterschrift gilt als schriftlich. Offensichtliche Fehler sind für Herkula nicht bindend.
- Das Schweigen des Verkäufers auf Bestellungen, Anfragen oder sonstige Erklärungen des Käufers gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.
- INCOTERMS® gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die konkrete Auswahl erfolgt in der Auftragsbestätigung.
- Stellt der Käufer einen Insolvenzantrag oder wird ein solcher Antrag mangels Masse abgewiesen, ist Herkula berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
III. Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
- Vertrags- und Zahlungswährung ist die in der Auftragsbestätigung angegebene Währung. Zahlungsort ist der Sitz des Verkäufers.
- Kosten für Auslandsüberweisungen und Bankgebühren trägt der Käufer.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen. Weitere Schäden bleiben vorbehalten.
- Aufrechnung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
IV. Lieferung
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen entfällt die Haftung. Herkula kann vom Vertrag zurücktreten.
- Lieferfristen verlängern sich bei Verzögerung durch den Käufer.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Versand erfolgt ab Lager auf Risiko des Käufers.
- Der Käufer ist für gesetzliche Vorschriften verantwortlich.
V. Abnahmeverpflichtung
- Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.
- Gefahr geht bei Annahmeverzug über.
- Schäden und Kosten trägt der Käufer.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Herkula.
- Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
- Bei Vertragsverstoß kann Herkula Ware zurückfordern.
- Verarbeitung führt zu Miteigentum.
- Gefahr geht bei Versand über.
VII. Gewährleistung und Haftung
- Herkula gewährleistet fachgerechte Herstellung.
- Empfehlungen sind unverbindlich.
- Keine Garantie bei Sonderanfertigungen ohne Tests.
- Mängel sind innerhalb von 8 Tagen zu melden.
- Falschbestellungen sind kein Reklamationsgrund.
- Keine Haftung bei falscher Anwendung.
- Verarbeitung erfolgt auf Risiko des Käufers.
- Haftung ist auf Warenwert begrenzt.
- Weitere Ansprüche ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VIII. Sonstiges
Herkula behält sich sämtliche Rechte an Unterlagen, Mustern und Informationen vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.